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Informationen zum Coronavirus

Die Universitätsklinik Balgrist kann aktuell alle medizinischen Leistungen anbieten, dies unter Berücksichtigung der Schutz- und Hygienemassnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und Swissnoso. Bitte beachten Sie die aktualisierten Regelungen.

 

Aktuell: Covid-Zertifikatspflicht

Ein offizielles Swiss-Covid-Zertifikat benötigen alle Besucherinnen und Besucher, die das 16. Altersjahr vollendet haben, sowie Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten. Bitte beachten Sie untenstehende Regelungen. Bei schulpflichtigen Kindern sowie allen anderen Personen innerhalb der Klinik gilt eine Maskenpflicht.

3G-Zertifikatspflicht (geimpft, genesen oder getestet) gilt für:

  • Stationäre Patientinnen und Patienten: Bitte weisen Sie Ihr Terminaufgebot sowie Ihr Zertifikat zusammen mit einem amtlichen Ausweis am Haupteingang vor. Es besteht zudem eine Testmöglichkeit an Ihrem Eintrittstag der Operation.
  • Alle Besucherinnen und Besucher des Spitals inkl. Begleitpersonen von Patienten: Bitte zeigen Sie Ihr Zertifikat und einen amtlichen Ausweis am Haupteingang.
  • Teilnehmende an Gruppentherapien benötigen ein Zertifikat und müssen dies zusammen mit einem Ausweis vorweisen.

2G-Zertifikatspflicht (geimpft oder genesen) gilt für:

  • Besuchende des Fitnesszentrums (Sportmedizin).
  • Besuchende der Patientencafeteria «Balgrist Café».

2G-Plus (geimpft, genesen und getestet) gilt für:

Zurzeit keine Zertifikatspflicht besteht für:

  • Ambulante Patientinnen und Patienten der Universitätsklinik Balgrist (mit Einzelverordnung zur medizinischen Trainingstherapie) und der Balgrist Tec AG (Sanitätsfachgeschäft).
  • Notfallpatientinnen und -patienten.
  • Externe Personen wie Lieferanten, Handwerker, externe Sitzungsteilnehmer (Berater o. ä.) ohne Patientenkontakt.

Antigen-Schnelltest für symptomatische stationäre Patienten

Neu eintretende stationäre Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung werden nach ärztlicher Anordnung mittels eines SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest auf das Corona-Virus getestet. Bei positivem Befund werden diese Patienten in einem Einzelzimmer isoliert.

Personen, die ein Covid-Zertifikat vorlegen können (geimpft, genesen oder getestet) vorlegen können, werden nicht getestet.

Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsregeln

Besuchs- und Aufenthaltsregeln

Um die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, gilt  die Covid-Zertifikatspflicht (3G) für alle stationären Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren.

  • Alle Besuchende im Haus, auch schulpflichtige Kinder, tragen während des gesamten Aufenthalts eine chirurgische Maske (erhältlich am Empfang). 
  • Patientinnen und Patienten tragen ebenfalls eine chirurgische Maske, wenn sie ihr Bett oder das Zimmer verlassen und wenn Mitarbeitende oder Besuchende das Zimmer betreten.
  • Es sind zwei Besucherinnen bzw. Besucher pro Patientin/Patient gestattet. 
  • In einem Mehrbettzimmer dürfen sich nicht mehr als zwei Besuchende gleichzeitig aufhalten.
  • Die Besuchsdauer soll nicht länger sein als eine Stunde pro Tag.

Besuchs- und Aufenthaltsregelung (PDF)

Maskenpflicht und Händedesinfektion

Patienten und Besucher sind wie alle anderen Personen verpflichtet, innerhalb der Klinik Balgrist und auf dem gesamten Areal eine chirurgische Maske zu tragen und die bekannten Schutzmassnahmen einzuhalten. Bitte desinfizieren Sie sich vor Betreten der Klinik gründlich die Hände und nehmen sich eine Maske (am Haupteingang vorhanden). Stoffmasken sind bei uns nicht erlaubt.

Anleitung «Händedesinfektion und Maskentragen» (PDF)

Hygiene- und Abstandsregeln

  • Kein Händeschütteln
    Alle Mitarbeitenden sowie Patienten und Besucher sind angewiesen, wegen der aktuellen Umstände aufs Händeschütteln zu verzichten.
  • Social Distancing
    Vermeiden Sie direkten Kontakt mit anderen Personen und halten Sie wenn immer möglich 1,5 Meter Abstand. Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe.
  • Händehygiene
    Desinfizieren Sie sich die Hände vor Klinikeintritt beim Haupteingang. Waschen Sie sich regelmässig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife.
  • Nach Gebrauch entsorgen
    Entsorgen Sie Masken und Papiertaschentücher nach Gebrauch wo vorhanden in einem geschlossenen Abfalleimer und waschen Sie sich danach gründlich Ihre Hände.