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Forschungskonsent

Warum brauchen wir den Forschungskonsent an der Universitätsklinik Balgrist?

Mit der Einführung des Schweizer Humanforschungsgesetzes (HFG) im Januar 2014 muss für die Weiterverwendung von routinemässig erhobenen Patientendaten und -proben zu Forschungszwecken eine Einwilligung der Patientinnen und Patienten vorliegen. Dies gilt beispielsweise für retrospektive Datenauswertungen aus unseren Klinikinformationssystemen oder die forschungsbezogene Verwendung
von Proben aus der Biobank der Orthopädie.

  
Was deckt der Forschungskonsent ab?

Der Forschungskonsent an der Universitätsklinik Balgrist deckt die Weiterverwendung von verschlüsselten, nicht-genetischen und genetischen Patientendaten sowie biologischem Material (Proben) ab (Art. 29, 32 Humanforschungsverordnung, HFV). Eine Ablehnung des Forschungskonsents bedeutet:

  • Nein zur Weiterverwendung von nicht-genetischen Daten
  • Nein zur Weiterverwendung von genetischen Daten und Proben
  • Nein zur Anonymisierung von genetischen Daten und Probe

  
Wie läuft der Einwilligungs-Prozess ab?

Normalerweise erhalten stationär oder ambulant behandelte Patientinnen und Patienten beim Eintritt ins Spital von der Aufnahme oder anderen Mitarbeitenden die Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen. Sämtliche Dokumente sind in den vier Standardsprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch erhältlich.

  
Wie und wo werden die Patientenentscheidungen zur Verfügung gestellt?

Unterschriebene Einwilligungsformulare werden direkt in ihrer Krankengeschichte sichtbar. Darüber hinaus kann von Forschenden für eine Gruppe von Patienten ein Sammelexport mit der Aufstellung der Patientenentscheide angefordert werden. Werden bestimmte Patientendaten unter Berücksichtigung des Forschungskonsents für Auswertungen aus dem Kisim benötigt, kann die Informatik direkt angefragt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an ucar@remove-this.balgrist.ch.

Zuletzt aktualisiert, Juli 2017